Leistungen,
die Überzeugen
Hier finden Sie eine Übersicht meiner Kernleistungen.
Sicherheit geht vor
Prüfungen vom Schwenkkran bis zur PSA
Hebezeuge wie Seil- und Kettenzüge, Winden, Anschlagmittel (Ketten, Hebegurtschlingen, Rundschlingen) sowie Verladebühnen sind laut Unfallverhütungsvorschriften (UVV) regelmäßig mindestens einmal im Jahr und bei Bedarf sogar öfter zu prüfen. Nur so können Sie diese sicher benutzen.
Winden, Hub- und Zuggeräte beispielsweise müssen einmal jährlich von einem Sachverständigen geprüft werden. Verankert ist dies in den Betriebssicherheitsvorschriften und der DGUV 52 und DGUV 54.
Möchten Sie Ihre Anlagen prüfen lassen? Dann nehmen Sie jetzt Kontakt mit mir auf.
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